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Erfahren Sie mehrt über den Digitalen Fachtag „Wohnen und Pflege in ländlichen Regionen“, die Förderung zur Gewährung eines Bonus zum Erwerb der Fahrerlaubnis durch Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, die neue Übersicht der Ausbildungsverbünde in Bayern und das Konzept der Pflegewohnung für Verhinderungspflege.
Ergänzend zu dem Schreiben vom 30. Juli 2024 zur Zuweisung von Ausgabemitteln für das Haushaltsjahr 2024 dürfen wir mitteilen, dass die AED-Förderrichtlinie mit Bekanntmachung vom 12. September 2024 (BayMBl .Nr. 453; letzter Abruf 11.10.2024) in den Nummern 6.2 und 7 geändert und dabei wie angekündigt bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde.
Die Änderung ist ab sofort zu berücksichtigen. Eine konsolidierte Fassung der Richtlinie ist unter anderem hier abrufbar (letzter Abruf 16.10.2024). Für Rückfragen steht Ihnen das StMI zur Verfügung.
Entsprechend dem Zuwendungsbescheid hat jede Gesundheitsregionplus nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über die Gesamttätigkeit einen Abschlussbericht zu erstellen.
Für die Gesundheitsregionenplus, deren Förderung zum Jahresende ausläuft, ist der Abschlussbericht bis spätestens 01.07.2025 beim Zuwendungsrecht des LGL unter Zuwendungsrecht@lgl.bayern.de einzureichen. In diesen Fällen ist ein zusätzlicher Jahresbericht für das Förderjahr 2024 nicht einzureichen.
Für die Erstellung des Abschlussberichts stellen wir Ihnen in der Cloud eine Berichtsvorlage zur Verfügung. Ergänzend haben wir die Ausfüllhilfe für Sie aktualisiert, die ebenfalls in der Cloud abrufbar ist.
Für zuwendungsrechtliche Fragen können Sie sich an Frau Diemer, Zuwendungsrecht@lgl.bayern.de, wenden. Für fachliche Fragen zum Abschlussbericht steht Ihnen Ihre jeweilige Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner der Fachlichen Leitstelle Gesundheitsregionenplus zur Verfügung.
Thema: Verbesserung der digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit
Eckpunkte: Teilnahmeberechtigt sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000€ (1. Platz), 5.000€ (2. Platz) und 2.500€ (3. Platz).
Ausgelobt von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Frist: 20.12.2024
Weitere Informationen finden Sie hier (letzter Abruf 14.10.2024).
Thema: Teilhabe älterer Menschen an den Vorteilen und Chancen der Digitalisierung
Eckpunkte: Teilnahmeberechtigt sind kreisfreie Städte, Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden. Es werden 10 Gewinner mit einem Preisgeld von jeweils 5.000€ ausgezeichnet.
Ausgelobt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Frist: 31.10.2024
Weitere Informationen finden Sie hier (letzter Abruf 14.10.2024).
Thema: Prävention von sexualisierter Gewalt gegenüber Mädchen und Junge unter der Berücksichtigung der digitalen Lebenswelt
Eckpunkte: Nominiert werden dürfen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aus Bayern. Die Einrichtung sollte seit mindestens 2 Jahren bestehen. Das Preisgeld beträgt 3.000€.
Ausgelobt von: AMYNA e. V.
Frist: 25.10.2024
Weitere Informationen finden Sie hier (letzter Abruf 14.10.2024).