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Hospiz-Team Nürnberg e. V. (über das StMGP – Referat 46)
Zur Auseinandersetzung mit und Vorbereitung auf gesundheitliche Krisen ermöglicht § 132g SGB V Bewohnerinnen und Bewohnern der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe eine „gesundheitliche Versorgungsplanung“ in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsgespräche werden durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert und sind formal einer Patientenverfügung gleichzusetzen. In Nürnberg bieten 24 von 60 Einrichtungen ihren Bewohnern diese Vorsorgegespräche an.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention förderte hierfür ein Projekt, dessen Ziel es war, eine einheitliche Dokumentation dieser Beratungsgespräche in der Region Nürnberg zu etablieren. Dokumentiert werden die Grundeinstellungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu Leben, medizinischer Behandlung und Sterben, sowie eine Behandlungsfestlegung für den Notfall. Einrichtungen und Strukturen, die in der Region mit diesen Dokumenten in Berührung kommen, wurden informiert und geschult. Dies waren in erster Linie Mitarbeitende der Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie Betreuerinnen und Betreuer und Hausärztinnen und -ärzte.
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