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Beitrag des StMGP – Referat 43 Qualitätsentwicklung und -sicherung, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Drei Jahre Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern
Die Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ zur Meldung von Missständen in Pflegeeinrichtungen besteht seit nunmehr drei Jahren mit großem Erfolg. Seit dem Startschuss am 07.03.2022 gab es rund 2.500 Kontaktaufnahmen mit Pflege-SOS Bayern. In mehr als 1.300 Fällen wurden konkrete Beschwerden vorgebracht. Das zeigt: Die Kontaktstelle wird von den Bürgerinnen und Bürgern positiv angenommen, gerade weil die Hemmschwelle, sich an offizielle Stellen zu wenden, häufig groß ist. Über die Meldestelle können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, aber auch Angehörige und Pflegepersonal niedrigschwellig – und wenn gewünscht auch anonym – an eine zentrale Stelle wenden, die sich ihrer Beschwerde annimmt.
Mitarbeitende schaffen einen vertraulichen Rahmen, nehmen sich Zeit für die Anliegen und unterstützen die Kontaktsuchenden. Wenn eine Kontaktaufnahme als Beschwerde bewertet wird, bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Beschwerdeinhalte angemessen auf. Je nach Beschwerdegrad erfolgt die Weiterbehandlung anhand einer festgelegten Meldekette. So werden die geschilderten Beschwerdeinhalte professionell aufbereitet und anschließend als Meldungen unmittelbar sowie zielgerichtet an entsprechende Aufsichtsbehörden/Fachstellen wie beispielsweise die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) oder den Medizinischen Dienst Bayern weitergeleitet. Liegen Mängel in der Pflegequalität vor, können die FQA im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags entscheiden, ob und ggf. welche Maßnahmen erforderlich sind.
Für die Anlaufstelle ist keine Terminvereinbarung notwendig. „Pflege-SOS Bayern“, angesiedelt beim Landesamt für Pflege in Amberg, ist von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr kostenfrei telefonisch unter 09621/966 966 0 erreichbar sowie rund um die Uhr über das Kontaktformular (letzter Abruf 31.03.2025). Auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail an pflege-sos@lfp.bayern.de ist möglich. Weitere Informationen stehen auf der genannten Website zur Verfügung.
„100% WLAN-Strategie“ – Komplementärförderung des Freistaats Bayern zur Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung nach § 8 Abs. 8 SGB XI
Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit. Die Haushaltsmittel stehen befristet bis 31.12.2027 zur Verfügung.
Die Pflegeversicherung fördert nach § 8 Abs. 8 SGB XI die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung. Antragsberechtigt sind nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Gefördert werden bis zu 40 % der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.
Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 % der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 % auf 20 % reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht. Anträge auf Komplementärförderung können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.
Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist die Vorlage des Zuwendungsbescheides der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 erlassen wurde. Die Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt 2025 bereitgestellt. Eine Antragstellung ist damit voraussichtlich ab Mitte April möglich.
Weitere Informationen und Details zum konkreten Verfahren finden Sie auf der Webseite des Landesamts für Pflege (letzter Abruf 31.03.2025). Konkrete Einzelfragen richten Sie gerne an: digitale-versorgung@lfp.bayern.de.