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Informationen aus dem Geschäftsbereich/von der Landesebene

StMGP – Referat 31 bzw. Herr Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im Bayerischen Landtag

Medizinstipendienprogramm im EU-Ausland: Appell des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im Bayerischen Landtag

Seit vergangenem Jahr besteht für engagierte Menschen, die ein Medizinstudium im EU-Ausland aufnehmen und sich für eine spätere Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt in Bayerns ländlichen Regionen begeistern, die Möglichkeit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Das Programm zur Förderung von Studierenden der Humanmedizin im EU-Ausland ist ein weiterer Baustein im Maßnahmenpaket des Freistaats zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung auf dem Land.

Am Klinikum Nürnberg, das mit der Paracelsus Universität in Salzburg kooperiert, hat Herr Seidenath im Dezember tolle junge Leute getroffen, die über dieses Programm studieren. Ihre Abiturnoten liegen zwischen 1,9 und 2,5. Links Dr. Stephan Kolb, Vizepräsident der Paracelsus Universität. © StMGP

Derzeit studieren bereits 25 Medizinerinnen und Mediziner an Universitäten in Split (Kroatien) und Salzburg (Österreich). Die Auswahlverfahren zur diesjährigen Stipendienvergabe sind bereits angelaufen. Insgesamt 100 Studierenden (10 davon angehende Kinder- und Jugendpsychiater) soll so der Traum vom Medizinstudium ermöglicht werden.

Gefördert wird das Studium der Humanmedizin an der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) Salzburg in Kooperation mit dem Klinikum Nürnberg sowie der School of Medicine Split in Kooperation mit den Sana Kliniken Coburg.

Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von max. 10.000 Euro pro Semester, wenn sie sich verpflichten, später für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum in Bayern als Fachärztin oder Facharzt zu arbeiten.

Interessierte bewerben sich zunächst an den jeweiligen Universitäten, die selbständig ein Auswahlverfahren durchführen und im Erfolgsfall eine Studienplatzzusage und ein Empfehlungsschreiben ausstellen. Mit diesen Unterlagen kann ein Förderantrag am LGL gestellt werden. Vergeben werden die Stipendien nach dem sog. Windhundprinzip, also nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Als Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im Bayerischen Landtag und Mitinitiator des Programms wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das Programm gegenüber potenziellen Stipendiatinnen und Stipendiaten bekannt machen und entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen würden: damit am Ende diejenigen ein Studium ergreifen, deren Herz für die Regionen schlägt, deren Bedarf am größten ist.

Detaillierte Infos zum Programm finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/bayerische_gesundheitsagentur/studienfoerderung_ausland.htm

StMGP – Referat 44

Qualitätsoffensive Ausbildungsqualität innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung

Das StMGP hat seit dem 01.04.2026 eine Melde- und Beratungsinstanz für Auszubildende, aber auch Schulen und Praxisakteure ins Leben gerufen. Hierfür wurde das Programm „Mentoren für Pflege“ (MfP) beim Landesamt für Pflege (LfP) ausgebaut. Bei begründeten Zweifeln an der Geeignetheit einer Einrichtung können künftig auch die monatlichen Ausgleichszuweisung zur Refinanzierung der Ausbildungskosten ausgesetzt werden (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 3 PflBG i. V. m. § 7 Abs. 5 PflBG). Auszubildende haben hierdurch keinerlei negative Auswirkungen zu befürchten.

Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail über mfp@lfp.bayern.de oder schriftlich über ein Kontaktformular auf der Webseite https://www.lfp.bayern.de/mfp/ der MfP oder telefonisch unter +49 9621 9669-2669 erfolgen.

In Bayern gehen wir davon aus, mit dem Ausbau des Angebots der MfP ein individuelles und kostenfreies Beratungsinstrument zu schaffen, so dass die bundesweit neu in Kraft getretene Befugnisnorm der fondsverwaltenden Stellen zunächst keine Relevanz haben dürfte. 

© LfP

Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass alle Ausbildungsakteure der generalistischen Pflegeausbildung engagiert sind und unseren zukünftigen Pflegefachpersonen eine qualitativ hochwertige Ausbildung zukommen lassen wollen.

StMGP – Referat 45

Pflegegutachten Bayern 2050

Das IGES Institut hat das Pflegegutachten Bayern evaluiert und die aktualisierten Ergebnisse im Frühjahr 2026 veröffentlicht.

Die Evaluation zeigt, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Bayern deutlich stärker steigt als bislang angenommen und insbesondere die ambulante Versorgung weiter an Bedeutung gewinnt, während die stationäre Versorgung nur moderat zunimmt.

Auf Grundlage der Ergebnisse wurden die Prognosemodelle des Gutachtens angepasst, um die künftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besser abzubilden.

Gleichzeitig verdeutlicht das Gutachten, dass der Bedarf an Pflegefachkräften in Bayern weiter zunimmt und selbst bei einer positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts langfristig ein Fachkräftemangel zu erwarten ist.

Das Gutachten liefert eine wichtige Grundlage für die vorausschauende Planung der pflegerischen Versorgung in Bayern. Die Evaluation kann über das Datenportal https://www.pflegebedarf2050.bayern.de/ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

StMGP – Referat 71

Pilotierung der Selbstauskunft bei Einstellungsuntersuchungen im Ressortbereich des LfSt: Der Selbstauskunftsbogen geht in den Praxis-Check

Durch gesetzliche Neuerungen besteht seit kurzem die Möglichkeit, statt der Durchführung einer Einstellungsuntersuchung am Gesundheitsamt einen Selbstauskunftsbogen zu nutzen. Gemeinsam mit allen bayerischen Gesundheitsämtern testet das StMGP das neue Konzept erstmalig in einem Praxis-Check. Die Pilotierung des neuen Prozesses findet bei Einstellungsuntersuchungen im Ressortbereich des LfSt statt.

Ziel ist eine möglichst bürokratiefreie und anwenderfreundliche Umsetzung. Dafür sind im kommenden Jahr weitere Anpassungen des bestehenden Prozessmodells notwendig. Zur Weiterentwicklung des Konzepts ist die Rückmeldung und Mitwirkung von Ihnen – als Anwenderinnen und Anwender aus den Gesundheitsämtern – erforderlich. Gemeinsam schaffen wir eine einheitliche und praxistaugliche Grundlage für die Selbstauskunft.

Der Pilotstart am 07.09.2026 steht vor der Tür. Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Unterstützung bei der Durchführung und Evaluation der Pilotphase.

Reformierte Schuleingangsuntersuchung (SEU) – Einheitlich. Modern. Perspektivisch

Reformierte SEU: Schlüssel zur zeitgemäßen Schuleingangsuntersuchung

Die Verordnung zur Änderung der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) wurde regelungstechnisch auf den Weg gebracht.

Die längst überfällige Reform der Schuleingangsuntersuchung bildet einen zentralen Baustein für ein modernes, umfassendes und vor allem flächendeckend einheitliches Screening für alle bayerischen Vorschulkinder. Zudem gewährleistet der frühere Untersuchungstermin ausreichend Zeit, um bei Bedarf Fördermaßnahmen zu realisieren.

Die Verordnung zur Änderung der SchulgespflV tritt am 1. August 2027 in Kraft; ab diesem Datum führen alle Gesundheitsämter einheitlich die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch. Bereits jetzt führen zahlreiche Gesundheitsämter die reformierte SEU auf freiwilliger Basis durch.

Kampagne für den ÖGD – Entleihe von Messe-Equipment 

Im Rahmen der aktuellen Kampagne für den ÖGD „kennt keiner – hilft jedem“ gibt es – neben einer Vielzahl an Give-Aways – auch Messe-Equipments zur kostenlosen Entleihe, welche die Gesundheitsämter für Veranstaltungen nutzen können: Drei Sets, jeweils bestehend aus einem Counter und zwei unterschiedlich großen Messewänden, stehen zur Ausleihe bereit. 

© ÖGD Bayern

Zusätzlich kann je nach Verfügbarkeit auch das passende Outfit in Form von Hoodies oder Sweatjacken für Veranstaltungen der Gesundheitsämter dazu bestellt werden.

Mehr erfahren unter: https://www.hilft-jedem.de/kampagnenmaterialien/

StMGP – Referat 73

Digital, bürgernah, effizient – Das Bürgerportal gesundheitsamt.bayern

Seit 2026 steht die neue digitale Plattform gesundheitsamt.bayern den bayerischen Gesundheitsämtern zur Verfügung. Das Portal bietet eine moderne, einheitliche und sichere Lösung, um Leistungen digital anzubieten und für Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen leichter zugänglich zu machen.

Im Frühjahr 2026 hat das LGL mit dem Rollout begonnen. Das Portal wird nun schrittweise in Bayern eingeführt. In einer ersten Rollout-Welle wurden zunächst neun interessierte Gesundheitsämter angeschlossen und die ersten digitalen Dienstleistungen in diesen Landkreisen zur Verfügung gestellt.

Das Portal unterstützt Gesundheitsämter dabei, zentrale Abläufe zu digitalisieren:

  • Strukturierte Erfassung von Anliegen und digitale Entgegennahme von Anträgen
  • Online-Koordination von Terminen und direkter Nachrichtenaustausch mit Antragstellenden
  • Zentralisiertes und übersichtliches Arbeiten durch Bündelung aller relevanten Informationen an einem Ort
  • Datenschutzkonformes System mit bewährten Authentifizierungsverfahren wie BundID, BayernID und ELSTER-Unternehmenskonto

© StMGP

Das Portal ist modular aufgebaut und umfasst aktuell sechs Fachmodule, die zentrale Aufgabenfelder des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) abdecken:

  • Amtsärztliche Begutachtung
  • Übertragbare Erkrankungen
  • Benachrichtigung des Gesundheitsamts nach § 20 Abs. 9 Satz 2 IfSG
  • Aufklärung und Beratung
  • Schuleingangsuntersuchung
  • Medizinalaufsicht

Bürgerbereich

Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen können mit Eingabe ihrer Postleitzahl ihr zuständiges Gesundheitsamt schnell finden und dessen Kontaktdaten, den Link zur Website und die digital verfügbaren Leistungen einsehen. Wenn das zuständige Amt bereits angeschlossen ist, können sie ausgewählte Leistungen digital in Anspruch nehmen – vom Antrag über die Terminvereinbarung bis hin zur sicheren Kommunikation mit dem Amt. Die Portalansicht informiert über benötigte Unterlagen, Verfahrensabläufe und rechtliche Hinweise. Eine persönliche Vorgangsübersicht zeigt eingereichte Anträge und Nachrichten auf einen Blick.

Verwaltungsbereich 

Der zentrale Arbeitsbereich bietet den Mitarbeitenden der Gesundheitsämter je nach zugewiesener Rolle folgende Möglichkeiten:

  • Anträge einsehen, beantworten oder weiterleiten
  • Leistungen und Adressdaten konfigurieren
  • Termine verwalten

Der Verwaltungsbereich ist fallorientiert gestaltet, bietet eine rollenbasierte Zugriffssteuerung und sorgt für nachvollziehbare, einheitliche Prozessabläufe.

Datenschutz und Sicherheit

Gesundheitsdaten sind sensibel. Deshalb wurde das Portal mit hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards entwickelt. Eingereichte Formulare liegen in einer einheitlichen, datenschutzkonformen IT-Umgebung vor.

Weitere Informationen

gesundheitsamt.bayern ist ein gemeinsames Angebot des StMGP und des LGL.

Das Portal wurde als Open-Source-Software entwickelt. Dadurch können künftig auch andere Bundesländer dieses nachnutzen und von den Erfahrungen in Bayern profitieren. Das Projekt wurde im Rahmen des Pakts für den ÖGD von der Europäischen Union – NextGenerationEU gefördert.

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation mit Baden-Württemberg wird gesundheitsamt.bayern Teil des sog. „einheitlichen digitalen Ökosystems für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (EDÖ²)“, das zahlreiche Anwendungen und Funktionalitäten innerhalb des ÖGD in eine Gesamtarchitektur einbettet.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sachgebiet GP3: Bayerische Gesundheitsagentur, Gesundheitsversorgung
Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionenplus

Bayerisches Haus der Gesundheit
Schweinauer Hauptstraße 80
90441 Nürnberg

E-Mail: gesundheitsregionplus@lgl.bayern.de

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