
© PantherMedia/olishchyshyna@gmail.com
StMGP – Referat 31 bzw. Herr Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im Bayerischen Landtag
Seit vergangenem Jahr besteht für engagierte Menschen, die ein Medizinstudium im EU-Ausland aufnehmen und sich für eine spätere Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt in Bayerns ländlichen Regionen begeistern, die Möglichkeit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Das Programm zur Förderung von Studierenden der Humanmedizin im EU-Ausland ist ein weiterer Baustein im Maßnahmenpaket des Freistaats zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung auf dem Land.
Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von max. 10.000 Euro pro Semester, wenn sie sich verpflichten, später für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum in Bayern als Fachärztin oder Facharzt zu arbeiten.
Interessierte bewerben sich zunächst an den jeweiligen Universitäten, die selbständig ein Auswahlverfahren durchführen und im Erfolgsfall eine Studienplatzzusage und ein Empfehlungsschreiben ausstellen. Mit diesen Unterlagen kann ein Förderantrag am LGL gestellt werden. Vergeben werden die Stipendien nach dem sog. Windhundprinzip, also nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention im Bayerischen Landtag und Mitinitiator des Programms wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das Programm gegenüber potenziellen Stipendiatinnen und Stipendiaten bekannt machen und entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen würden: damit am Ende diejenigen ein Studium ergreifen, deren Herz für die Regionen schlägt, deren Bedarf am größten ist.
Detaillierte Infos zum Programm finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/bayerische_gesundheitsagentur/studienfoerderung_ausland.htm
StMGP – Referat 44
Das StMGP hat seit dem 01.04.2026 eine Melde- und Beratungsinstanz für Auszubildende, aber auch Schulen und Praxisakteure ins Leben gerufen. Hierfür wurde das Programm „Mentoren für Pflege“ (MfP) beim Landesamt für Pflege (LfP) ausgebaut. Bei begründeten Zweifeln an der Geeignetheit einer Einrichtung können künftig auch die monatlichen Ausgleichszuweisung zur Refinanzierung der Ausbildungskosten ausgesetzt werden (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 3 PflBG i. V. m. § 7 Abs. 5 PflBG). Auszubildende haben hierdurch keinerlei negative Auswirkungen zu befürchten.
Die Kontaktaufnahme kann per E-Mail über mfp@lfp.bayern.de oder schriftlich über ein Kontaktformular auf der Webseite https://www.lfp.bayern.de/mfp/ der MfP oder telefonisch unter +49 9621 9669-2669 erfolgen.
In Bayern gehen wir davon aus, mit dem Ausbau des Angebots der MfP ein individuelles und kostenfreies Beratungsinstrument zu schaffen, so dass die bundesweit neu in Kraft getretene Befugnisnorm der fondsverwaltenden Stellen zunächst keine Relevanz haben dürfte.
StMGP – Referat 45
Das IGES Institut hat das Pflegegutachten Bayern evaluiert und die aktualisierten Ergebnisse im Frühjahr 2026 veröffentlicht.
Die Evaluation zeigt, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Bayern deutlich stärker steigt als bislang angenommen und insbesondere die ambulante Versorgung weiter an Bedeutung gewinnt, während die stationäre Versorgung nur moderat zunimmt.
Auf Grundlage der Ergebnisse wurden die Prognosemodelle des Gutachtens angepasst, um die künftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besser abzubilden.
Gleichzeitig verdeutlicht das Gutachten, dass der Bedarf an Pflegefachkräften in Bayern weiter zunimmt und selbst bei einer positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts langfristig ein Fachkräftemangel zu erwarten ist.
Das Gutachten liefert eine wichtige Grundlage für die vorausschauende Planung der pflegerischen Versorgung in Bayern. Die Evaluation kann über das Datenportal https://www.pflegebedarf2050.bayern.de/ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
StMGP – Referat 71
Durch gesetzliche Neuerungen besteht seit kurzem die Möglichkeit, statt der Durchführung einer Einstellungsuntersuchung am Gesundheitsamt einen Selbstauskunftsbogen zu nutzen. Gemeinsam mit allen bayerischen Gesundheitsämtern testet das StMGP das neue Konzept erstmalig in einem Praxis-Check. Die Pilotierung des neuen Prozesses findet bei Einstellungsuntersuchungen im Ressortbereich des LfSt statt.
Ziel ist eine möglichst bürokratiefreie und anwenderfreundliche Umsetzung. Dafür sind im kommenden Jahr weitere Anpassungen des bestehenden Prozessmodells notwendig. Zur Weiterentwicklung des Konzepts ist die Rückmeldung und Mitwirkung von Ihnen – als Anwenderinnen und Anwender aus den Gesundheitsämtern – erforderlich. Gemeinsam schaffen wir eine einheitliche und praxistaugliche Grundlage für die Selbstauskunft.
Der Pilotstart am 07.09.2026 steht vor der Tür. Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Unterstützung bei der Durchführung und Evaluation der Pilotphase.
Reformierte SEU: Schlüssel zur zeitgemäßen Schuleingangsuntersuchung
Die Verordnung zur Änderung der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) wurde regelungstechnisch auf den Weg gebracht.
Die längst überfällige Reform der Schuleingangsuntersuchung bildet einen zentralen Baustein für ein modernes, umfassendes und vor allem flächendeckend einheitliches Screening für alle bayerischen Vorschulkinder. Zudem gewährleistet der frühere Untersuchungstermin ausreichend Zeit, um bei Bedarf Fördermaßnahmen zu realisieren.
Die Verordnung zur Änderung der SchulgespflV tritt am 1. August 2027 in Kraft; ab diesem Datum führen alle Gesundheitsämter einheitlich die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch. Bereits jetzt führen zahlreiche Gesundheitsämter die reformierte SEU auf freiwilliger Basis durch.
Im Rahmen der aktuellen Kampagne für den ÖGD „kennt keiner – hilft jedem“ gibt es – neben einer Vielzahl an Give-Aways – auch Messe-Equipments zur kostenlosen Entleihe, welche die Gesundheitsämter für Veranstaltungen nutzen können: Drei Sets, jeweils bestehend aus einem Counter und zwei unterschiedlich großen Messewänden, stehen zur Ausleihe bereit.
StMGP – Referat 73
Seit 2026 steht die neue digitale Plattform gesundheitsamt.bayern den bayerischen Gesundheitsämtern zur Verfügung. Das Portal bietet eine moderne, einheitliche und sichere Lösung, um Leistungen digital anzubieten und für Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen leichter zugänglich zu machen.
Im Frühjahr 2026 hat das LGL mit dem Rollout begonnen. Das Portal wird nun schrittweise in Bayern eingeführt. In einer ersten Rollout-Welle wurden zunächst neun interessierte Gesundheitsämter angeschlossen und die ersten digitalen Dienstleistungen in diesen Landkreisen zur Verfügung gestellt.
Das Portal unterstützt Gesundheitsämter dabei, zentrale Abläufe zu digitalisieren:
- Strukturierte Erfassung von Anliegen und digitale Entgegennahme von Anträgen
- Online-Koordination von Terminen und direkter Nachrichtenaustausch mit Antragstellenden
- Zentralisiertes und übersichtliches Arbeiten durch Bündelung aller relevanten Informationen an einem Ort
- Datenschutzkonformes System mit bewährten Authentifizierungsverfahren wie BundID, BayernID und ELSTER-Unternehmenskonto
Bürgerbereich
Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen können mit Eingabe ihrer Postleitzahl ihr zuständiges Gesundheitsamt schnell finden und dessen Kontaktdaten, den Link zur Website und die digital verfügbaren Leistungen einsehen. Wenn das zuständige Amt bereits angeschlossen ist, können sie ausgewählte Leistungen digital in Anspruch nehmen – vom Antrag über die Terminvereinbarung bis hin zur sicheren Kommunikation mit dem Amt. Die Portalansicht informiert über benötigte Unterlagen, Verfahrensabläufe und rechtliche Hinweise. Eine persönliche Vorgangsübersicht zeigt eingereichte Anträge und Nachrichten auf einen Blick.
Verwaltungsbereich
Der zentrale Arbeitsbereich bietet den Mitarbeitenden der Gesundheitsämter je nach zugewiesener Rolle folgende Möglichkeiten:
- Anträge einsehen, beantworten oder weiterleiten
- Leistungen und Adressdaten konfigurieren
- Termine verwalten
Der Verwaltungsbereich ist fallorientiert gestaltet, bietet eine rollenbasierte Zugriffssteuerung und sorgt für nachvollziehbare, einheitliche Prozessabläufe.
Datenschutz und Sicherheit
Gesundheitsdaten sind sensibel. Deshalb wurde das Portal mit hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards entwickelt. Eingereichte Formulare liegen in einer einheitlichen, datenschutzkonformen IT-Umgebung vor.
Weitere Informationen
gesundheitsamt.bayern ist ein gemeinsames Angebot des StMGP und des LGL.
Das Portal wurde als Open-Source-Software entwickelt. Dadurch können künftig auch andere Bundesländer dieses nachnutzen und von den Erfahrungen in Bayern profitieren. Das Projekt wurde im Rahmen des Pakts für den ÖGD von der Europäischen Union – NextGenerationEU gefördert.
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation mit Baden-Württemberg wird gesundheitsamt.bayern Teil des sog. „einheitlichen digitalen Ökosystems für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (EDÖ²)“, das zahlreiche Anwendungen und Funktionalitäten innerhalb des ÖGD in eine Gesamtarchitektur einbettet.





